Satzung
§ 1 Rechtsnatur
(1) Die Alternative Liste Weiterstadt–Grüne ist eine freie Wählergruppe im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 1 Kommunalwahlgesetz.
(2) Die Wählergruppe trägt die Kurzbezeichnung ALW–GRÜNE, ebenso die Fraktion.
§ 2 Zweck
Der Zweck des Vereins ist ausschließlich darauf gerichtet, durch Teilnahme an Wahlen auf Kommunalebene mit eigenen Wahlvorschlägen bei der politischen Willensbildung mitzuwirken.
§ 3 Ziel
ALW-GRÜNE setzt sich für eine nachhaltige Stadtpolitik in ökologischer und sozialer Verantwortung ein.
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied von ALW-GRÜNE kann sein, wer Zweck und Ziele im Sinne von § 2 und § 3 trägt.
(2) Mitglied ist, wer in die Mitgliederliste von ALW eingetragen ist bzw. seine Mitgliedschaft erklärt und seinen und einen Wohnsitz in Weiterstadt hat.
(3) Jedes Mitglied der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Grünen Jugend Weiterstadt mit Wohnsitz in Weiterstadt kann Mitglied sein.
(4) Die Mitgliedschaft endet mit Austritt, der gegenüber dem Vorstand zu erklären ist, oder mit Ausschluss.
(5) Ein Mitglied kann nur ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Grundsätze oder die Ordnung der ALW-GRÜNE verstoßen hat.
(6) Ein Ausschluss muss von mindestens 10% der Mitglieder beantragt und von der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder in einer eigens hierfür anzuberaumenden Sitzung beschlossen werden.
(7) In besonderen Fällen kann der Vorstand mit 2/3-Mehrheit die Mitgliedsrechte mit sofortiger Wirkung aberkennen. Die Mitgliederversammlung muss eine solche Entscheidung innerhalb eines Monats mit 2/3-Mehrheit bestätigen.
§ 5 Mitgliederversammlung
Zur Jahreshauptversammlung (Mitgliederversammlung) oder zu einer Versammlung, die über den Ausschluss eines Mitglieds befinden soll, muss gesondert eingeladen werden. Einmal jährlich lädt der Vorstand zu einer Mitgliederversammlung ein. Die Ladungsfrist beträgt zwei Wochen. Sie verkürzt sich um eine Woche, wenn zuvor öffentlich auf die Versammlung hingewiesen worden ist.
§ 6 Vorstand
(1) Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er besteht aus einer Vorsitzenden und einem Vorsitzenden. Beide führen gleichberechtigt die Wählergruppe. Weiterhin gehören dem Vorstand die/der Vorsitzende als auch deren Vertreter/in der Fraktion ALW-GRÜNE an. Außerdem gehören dem Vorstand die/der Schatzmeister/in an.
(2) Es werden 2 Kassenrevisoren auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
§ 7 Finanzierung
(1) ALW-GRÜNE finanziert die politische Arbeit durch Spenden ihrer Mitglieder, insbesondere der Mandatsträger, und sonstigen Spenden.
§ 8 Satzung
Die Satzung wird im Umlaufverfahren virtuell beschlossen und von der Mitgliederversammlung ALW-GRÜNE bestätigt.