Gehwege den Menschen

Kraftfahrzeuge gehören da grundsätzlich nicht hin

Gehwege sind die Schutzräume für ungeschützte Verkehrsteilnehmer*innen im öffentlichen Raum. Gesetze und Verordnungen des Straßenverkehrsrechts regeln es klar und eindeutig: Kraftfahrzeuge haben in diesem Schutzraum nichts verloren, es sei denn, es ist ausdrücklich erlaubt. Leider sieht die Realität aber anders aus. ALW-GRÜNE möchten das mit einem Antrag an die Stadtverordnetenversammlung ändern.

Wir möchten, dass die Gehwege wieder an die Bürger*innen zurückgegeben werden, insbesondere diejenigen, die zwingend auf die Gehwege angewiesen sind. Wir meinen damit die zu Fuß gehenden Verkehrsteilnehmer*innen, ganz besonders aber Menschen, die Hilfsmittel, wie Stöcke, Rollator oder Rollstuhl benötigen. Auch Eltern mit Kinderwagen oder die Kinder an der Hand führen oder auch Begleitpersonen, die beeinträchtige Menschen untergehakt halten. Selbstverständlich gehören Kinder unter 8 Jahren mit ihren Rollern und Fahrrädern auf den Gehweg. Auch körperlich unbeeinträchtigte Menschen benötigen u. U. auf dem Gehweg mehr als 50 cm Durchgangsbreite.

Es kann nicht sein, dass nahezu dauerhaft geparkte Kraftfahrzeuge auf Gehwegen Menschen die Räume wegnehmen. Es kann auch nicht sein, dass unter dem Motto, schnell etwas erledigen zu müssen, Gehwege zugeparkt werden. Uns ist klar, dass dies eine auch Neuordnung der Parkräume im öffentlichen Raum zur Folge haben muss. Wir wissen, dass dies ein mühsamer und langer Weg sein wird und nur gelingen kann, wenn Kraftfahrer*innen von dieser Notwendigkeit überzeugt und mitgenommen werden.

 


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